| |
  |
 |
Teilnahmebedingungen / AGBs Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Solidus-Akademie, d.h. Seminare, Workshops, Trainings, Fachtagungen, Coaching-Maßnahmen).
1 Offene Veranstaltungen, Anmeldung
Veranstaltungen, die von der Solidus-Akademie öffentlich ausgeschrieben worden sind, werden als offene Veranstaltungen bezeichnet. Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen ist schriftlich in Form von Brief, Telefax oder per E-Mail vorzunehmen. Sie ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der veranstaltungsgebühr. Erfolgte Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird der Bestätigung eine Rechnung beigefügt. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2 Inhouse-Veranstaltungen
Veranstaltungen, die firmenintern stattfinden, werden als Inhouse-Veranstaltungen bezeichnet. Von der Akademie schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Veranstaltungen haben ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebots eine Gültigkeit von drei Monaten. Terminreservierungen in den Angeboten behalten bis zu den jeweils angegebenen Optionsterminen ihre Gültigkeit.
3 Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren für offene Veranstaltungen sind vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet, ist die Solidus-Akademie berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zahlungen sind grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten des Veranlassers. Alle Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4 Stornierung offener Veranstaltungen
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat dann innerhalb der nächsten 12 Monate die Möglichkeit, kostenlos an einer anderen preislich gleichwertigen Veranstaltung seiner Wahl, die von der Solidus-Akademie angeboten wird, teilzunehmen. Sollte eine derartige Veranstaltung oder die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung jedoch nicht zustande kommen, besteht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Rückvergütung der Seminargebühren. Auch kann die gebührenfreie Teilnahme nicht auf später stattfindende Seminare übertragen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Teilnahmegebühren an. Der Vertragspartner hat in diesem Falle die Möglichkeit, an einem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von der Solidus-Akademie angeboten wird, teilzunehmen. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren dieses Seminars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Teilnahmegebühren erhoben. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.
5 Stornierung von Inhouse-Seminaren
Sofern nichts anderes in den individuellen Angeboten für Inhouse-Veranstaltungen vermerkt ist, gelten für Stornierungen von Inhouse-Veranstaltungen folgende Regelungen: Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen 100 % der Veranstaltungsgebühren an. Der Vertragspartner hat dann einmalig die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Termin zu vereinbaren und zu wahr zu nehmen. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Veranstaltungsgebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Termin zu vereinbaren und wahr zu nehmen. Hierfür werden ihm dann 50 % der Gebühren der stornierten Inhouse-Veranstaltung in Rechnung gestellt. Bei Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Veranstaltungsgebühren erhoben. Weiterhin trägt der Vertragspartner alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An- und Abreise sowie Unterkunft des/der Referenten anfallen. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
6 Änderung des Leistungsumfangs offener Veranstaltungen
Inhalt und Ablauf einer Veranstaltung orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der Veranstaltung kann es deshalb zu √Ñnderungen des Veranstaltungsprogramms kommen. Auch behält sich die Solidus-Akademie √Ñnderungen beim Einsatz der Referenten vor. Zu Auswirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung kommt es dadurch ebenfalls nicht. √Ñnderungen des Veranstaltungsprogramms oder beim Einsatz der Referenten führen auf Seiten des Vertragspartners nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.
7 Veranstaltungsannulierung
Die Solidus-Akademie behält sich das Recht vor, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 6 Teilnehmer) abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und √úbernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.
9 Urheberrechte
Seminarbegleitende Materialien in Form von Mappen, Unterlagen, etc. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens der Solidus-Akademie untersagt.
10 Haftung
Sämtliche Schulungsmaßnahmen vermitteln den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Sie werden objektiv, produkt- und firmenneutral durchgeführt. Bezüglich der Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Solidus-Akadmie keine Haftung. Ansonsten haftet die Akademie für Solidus-Akademie nur für Schäden, die durch das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind. Die Solidus-Akademie für behält sich vor, Veranstaltungsteilnehmer, die durch ihr Verhalten während des Veranstaltungszeitraumes den Seminarerfolg gefährden oder dem Ansehen der Solidus-Akademie Schaden zufügen, von der betreffenden Veranstaltung auszuschließen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
O D E R :
Jegliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11 Sektenpassus
Alle Veranstaltungen der Solidus-Akademie beruhen auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht aber auf Ideologien oder Sektenkult. Deshalb erklären wir, dass wir jegliche Zusammenarbeit mit sektenartigen Organisationen - insbesondere Scientology - sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ablehnen und uns entschieden von derartigen Organisationen distanzieren. Die Solidus-Akademie organisiert keine Schulungen, Kurse oder Seminare, die nach einer der Methoden ("Technologien") von L. Ron Hubbard arbeiten bzw. diese beinhalten. Derartige Methoden lehnen wir vollständig ab. Weiterhin unterhält Solidus-Akademie wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Unternehmen oder Organisationen, die die Verbreitung der Methoden des L. Ron Hubbard unterstützen, bzw. die nach derartigen Methoden geführt oder von ihnen beeinflusst werden.
12 Schlussbestimmungen
Für alle geschäftlichen Beziehungen der Solidus-Akademie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen erlangen nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind,
|
|
 |
 |
|
|
| 
|
|
|